Riester Zulagen
Die Höhe der staatlichen Riester Zulagen für die Riester Rente ist in 4 Stufen eingeteilt. In den Veranlagungsjahren 2002 bis 2003 beträgt die Grundzulage 38 € und die Kinderzulage 46 €. Die Steuerersparnis beträgt für diese beiden Jahre maximal je 525 € (u.a. bei Einzahlung des höchsten Beitrages). |
Weitere Riester Zulagen: Wenn Sie 1.) ab dem Jahr 2004 zwei % (bis max. 1050 €) oder 2.) ab dem Jahr 2006 drei % (bis max. 1575 €) oder 3.) ab dem Jahr 2008 vier % (bis max. 2100 €) des versicherungspflichtigen Einkommens (jeweils vom Vorjahr) für die private Rente angespart haben, dann erhalten Sie den maximalen Betrag an Riester Zulagen. In der folgenden Tabelle sind die Maximalbeträge der Riester Zulagen dargestellt. |
Jahr der Veranlagung: % des Einkommens: Basiszulage * Ehepaare Zulage für Kinder Steuerersparnis (max.) * Jeder Ehepartner hat einen eigenen Riester Vertrag | .......... 2002 2003 1% 38 € 46 € 525 € | .......... 2004 2005 2% 76 € 152 € 92 € 1050 € | .......... 2006 2007 3% 114 € 228 € 138 € 1575 € | ab 2008 pro Jahr 4% 154 € 308 € 185 € 2100 € |
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siehe auch AGB
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