Riester Zulagen




Die Höhe der staatlichen Riester Zulagen für die Riester Rente ist in 4 Stufen eingeteilt.

In den Veranlagungsjahren 2002 bis 2003 beträgt die Grundzulage 38 € und die Kinderzulage 46 €.

Die Steuerersparnis beträgt für diese beiden Jahre  maximal je 525 € (u.a. bei Einzahlung des höchsten Beitrages).



 





Weitere Riester Zulagen:


Wenn Sie
1.) ab dem Jahr 2004 zwei % (bis max. 1050 €) oder
2.) ab dem Jahr 2006 drei % (bis max. 1575 €) oder
3.) ab dem Jahr 2008 vier % (bis max. 2100 €) des
versicherungspflichtigen Einkommens (jeweils vom Vorjahr) für die private Rente angespart haben, dann erhalten Sie den maximalen Betrag an Riester Zulagen.

In der folgenden Tabelle sind die Maximalbeträge der
Riester Zulagen dargestellt.
 


Jahr der Veranlagung:


% des Einkommens:

Basiszulage
* Ehepaare
Zulage
für Kinder
Steuerersparnis (max.)

* Jeder Ehepartner hat
einen eigenen Riester Vertrag


..........
2002
2003

1%

38 €


46 €

525 €
..........
2004

2005

2%

76 €

152 €
92 €

1050 €
..........
2006
2007

3%

114 €

228 €
138 €

1575 €

ab 2008
pro Jahr

4%

154 €

308 €
185 €

2100 €


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